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Am 29. November 1989 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention. Bis 1990 ratifizierten 30 Staaten die Konvention, sie konnte in Kraft treten. Bis 1995 hatten 184 Staaten sich auf die Einhaltung der Konvention verpflichtet. Susan Fountain nennt 4 Kategorien, denen sich die 54 Artikel der Konvention zuordnen lassen:
1. Das Recht auf Überleben sichert das Recht des Kindes auf Überleben und die Befriedigung seiner existentiellen Grundbedürfnisse. Dazu gehört das Recht auf angemessenen Lebensstandard, Wohnung, Nahrung und Zugang zu medizinischer Versorgung.
2. Das Recht auf Entwicklung
Diese Rechte betreffen alles, was Kinder brauchen, um sich optimal entfalten zu können. Zum Beispiel das Recht auf Bildung, Spiel und Freizeit, auf kulturelle Aktivitäten und Zugang zu Informationen; das Recht auf Freiheit des Denkens, den Bewusstseins, der Religion.
3. Das Recht auf Schutz
Diese Rechte fordern, dass Kinder vor jeder Form von Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung bewahrt werden müssen. Sie thematisieren Fragen wie die besondere Fürsorge für Flüchtlingskinder, Folter, Missstände im Strafrechtssystem, die Beteiligung an bewaffneten Konflikten, Kinderarbeit, Drogenmissbrauch und sexuelle Ausbeutung.
4. Das Recht auf Mitbestimmung
Kinder haben das Recht, eine aktive Rolle in ihrer Gesellschaft und Nation einzunehmen. Dies umfasst das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Mitbestimmung in Dingen, die ihr eigenes Leben betreffen, das Recht einer Vereinigung beizutreten und das Recht, sich friedlich zu versammeln. Der Entwicklung ihrer Fähigkeiten entsprechend, sollten Kinder und Jugendliche zunehmend die Möglichkeit haben, aktiv an der Gestaltung ihrer Gesellschaft mitzuwirken. So können sie sich auf ein verantwortliches Leben als Erwachsene vorbereiten."
(Susan Fountain: Wir haben Rechte und nehmen sie auch wahr! Kinderrechte. Eine Aktivmappe für Jugendliche ab 10 Jahre. Verlag an der Ruhr. Mülheim an der Ruhr, 1996)
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