KINDERRECHTSKONVENTION

Am 29. November 1989 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen
die Kinderrechtskonvention. Bis 1990 ratifizierten 30 Staaten die Konvention, sie
konnte in Kraft treten. Bis 1995 hatten 184 Staaten sich auf die Einhaltung der
Konvention verpflichtet. Susan Fountain nennt 4 Kategorien, denen sich die 54
Artikel der Konvention zuordnen lassen:

1. Das Recht auf Überleben sichert das Recht des Kindes auf Überleben und
die Befriedigung seiner existentiellen Grundbedürfnisse. Dazu gehört das Recht auf angemessenen Lebensstandard, Wohnung, Nahrung und Zugang zu medizinischer Versorgung.

2. Das Recht auf Entwicklung

Diese Rechte betreffen alles, was Kinder brauchen, um sich optimal entfalten zu
können. Zum Beispiel das Recht auf Bildung, Spiel und
Freizeit, auf kulturelle Aktivitäten und Zugang zu Informationen; das Recht auf
Freiheit des Denkens, den Bewusstseins, der Religion.

3. Das Recht auf Schutz

Diese Rechte fordern, dass Kinder vor jeder Form von
Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung bewahrt werden müssen. Sie
thematisieren Fragen wie die besondere Fürsorge für Flüchtlingskinder, Folter,
Missstände im Strafrechtssystem, die Beteiligung an bewaffneten Konflikten,
Kinderarbeit, Drogenmissbrauch und sexuelle Ausbeutung.

4. Das Recht auf Mitbestimmung

Kinder haben das Recht, eine aktive Rolle in ihrer Gesellschaft und Nation
einzunehmen. Dies umfasst das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht
auf Mitbestimmung in Dingen, die ihr eigenes Leben betreffen, das Recht einer
Vereinigung beizutreten und das Recht, sich friedlich zu versammeln. Der
Entwicklung ihrer Fähigkeiten entsprechend, sollten Kinder und Jugendliche
zunehmend die Möglichkeit haben, aktiv an der Gestaltung ihrer Gesellschaft
mitzuwirken. So können sie sich auf ein verantwortliches Leben als Erwachsene
vorbereiten."

(Susan Fountain: Wir haben Rechte und nehmen sie auch wahr!
Kinderrechte. Eine Aktivmappe für Jugendliche ab 10 Jahre.
Verlag an der Ruhr. Mülheim an der Ruhr, 1996)


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