FORDERUNGEN/WIRKLICHKEIT

Kinderrechte - Forderungen und Wirklichkeit   Eine Gegenüberstellung  
Die Rechte der UN-Kinderrechts-
konvention gelten für alle Menschen
bis zum 18. Lebensjahr. (Art. 1)
Jedes Kind hat das Recht auf Leben.
(Art. 6)  
Etwa 30.000 Kinder sterben täglich
aufgrund von Armut an Hunger und
vermeidbaren Krankheiten. 
Alle Kinder haben die gleichen Rechte,
Diskriminierung ist verboten. (Art. 2) 
Millionen Kinder werden in vielen
Ländern benachteiligt: aufgrund
ihrer Hautfarbe, ihrer Religions-
zugehörigkeit, der politischen
Haltung ihrer Eltern,aus wirtschaft-
lichen Gründen oder weil sie
Mädchen sind. 
Die Familie ist für Kinder besonders
wichtig und wird daher vom Staat
besonders geschützt!
(Art. 5, Art. 9, Art. 10, Art. 18)
Die Staaten werden alle ihre
Maßnahmen im besten Interesse
des Kindes durchführen und
dabei bis an die Grenzen ihrer
finanziellen Leistungsfähigkeit
gehen. Arme Staaten erhalten Hilfe
im Rahmen der internationalen
Zusammenarbeit. (Art. 3, Art. 4) 
Bei vielen Entscheidungen werden
die Interessen der Kinder "vergessen",
in manchem Staatshaushalt bleibt
für die Kinder nur ein Almosen
übrig. Viele Staaten sitzen in der
Schuldenfalle und haben keine
Mittel für die Kinder. Von der
Entwicklungshilfe wird nur ein
kleiner Teil für die Unterstützung
von Kindern verwendet -
auch Deutschland verfehlt die
seit Jahren vereinbarten Ziele.  
Versorgungsrechte    
Jedes Kind hat das Recht auf
Gesundheitsfürsorge des
Staates. (Art. 24) 
Über 11 Millionen Kinder sterben
jährlich vor ihrem 5. Geburtstag an
leicht behandelbaren oder
vermeidbaren Krankheiten. 
Jedes Kind hat das Recht auf
eine kostenlose Grundschul-
ausbildung. (Art. 28) 
130 Millionen Kinder gehen
nicht zur Schule, davon sind 90
Millionen Mädchen. 
Jedes Kind hat das Recht auf
einen angemessenen Lebensstandard.
(Art. 27) 
Praktisch gilt dieses Recht in
vielen Ländern nur für Kinder,
deren Eltern nicht arm sind.
Der Staat hätte für einen Ausgleich
zu sorgen. 
Partizipationsrechte    
Jedes Kind hat das Recht auf freie
Meinungsäußerung, auf Anhörung bei
Angelegenheiten, die es betreffen, und
auf Respektierung dieser Ansichten.
(Art. 12, Art. 13, Art. 14, Art. 15, Art. 16) 
Noch immer ist die Meinung der
Kinder meistens nicht gefragt -
selbst dann nicht, wenn es um ihre
elementaren Lebensinteressen geht. 
Schutzrechte    
Ausbeutung von Kindern durch Arbeit
ist verboten. (Art.32) 
Etwa 250 Millionen Kinder zwischen
5 und 14 Jahren arbeiten unter
entwicklungsschädigenden
Bedingungen. 
Sexueller Mißbrauch von Kindern
ist verboten. (Art. 34) 
Jährlich werden 2 Millionen Jungen
und Mädchen zur Prostitution
gezwungen. 
Niemand unter 18 Jahren darf zum
Kriegsdienst herangezogen werden,
es sei denn, die Person meldet
sich mit Einverständnis der Eltern
freiwillig in eine reguläre Armee.
Die Regierungen verpflichten sich,
keine Kinder an die Front zu
schicken.
(Art. 38 und Zusatzprotokoll
zur UN-Kinderrechtskonvention) 
Über 300.000 Kindersoldaten
sind bei Regierungstruppen oder
Rebellengruppen im Kampfeinsatz.
Viele von ihnen kehren nie zurück. 
Flüchtlingskinder haben das Recht
auf Schutz, Hilfe und Zusammen-
führung mit ihren Familien.
(Art.22) 
Kinder von Flüchtlingen und
unbegleitete Flüchtlingskinder
sind besonders verletzlich und in
vielen Ländern fast rechtlos,
trotz der Genfer Flüchtlings-
konvention. Auch Deutschland ist
keine positive Ausnahme.
Bundesregierung und Länder-
regierungen lehnen es seit vielen
Jahren ab, Kinder und Jugendliche
gemäß der UN-Kinderrechts-
konvention zu schützen und zu
unterstützen und haben dies auch
gegenüber der UNO offiziell
in einem Vorbehalt mitgeteilt.
Damit bekommen Flüchtlings-
kinder keinen Zugang nach
Deutschland oder werden
abgeschoben.  
Damit die Staaten sich an die
Konvention halten und die Kinder
ihr Recht auch bekommen, wird ein
Berichtssystem eingerichtet.
Jeder Staat muß regelmäßig
über Mängel und Fortschritte bei
der Verwirklichung der Kinder-
rechte berichten. (Art. 43, 44, 45) 
Die Berichte werden von den
Regierungen abgegeben - und
damit möglichst positiv gefärbt.
Keine Regierung möchte gern
durch das Komitee kritisiert werden.
Eine Verbesserung könnte erreicht
werden, wenn sich Kinder über
Verletzungen ihrer Rechte direkt an
das Komitee wenden könnten.
Ein solches Individualbeschwerde-
recht gibt es bisher noch nicht,
wird aber von verschiedenen
Nichtregierungsorganisationen
- darunter auch terre des hommes -
gefordert.  
Fazit    
In der UN-Kinderrechtskonvention
verpflichten sich die Regierungen
und Staaten, die elementaren
Menschenrechte der Kinder zu
schützen und die Kinder zu
fördern. Fast alle Staaten haben
diesen Vertrag völkerrechtlich gültig
unterschrieben.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist
ein großer Fortschritt, weil sie
Kindern Rechte gewährt und nicht
nur aus unverbindlichen Absichts-
erklärungen besteht.  
 
Viele Staaten halten die mit der
Konvention eingegangenen
Verpflichtungen nicht ein. Auch
die Bundesrepublik Deutschland
weigert sich in manchen Bereichen,
Kindern die ihnen zustehenden
Rechte zu gewähren.
Die UN-Kinderrechtskonvention
wurde 1989 von den Vereinten
Nationen beschlossen und
inzwischen von 191 Nationen der
Erde anerkannt. Sie ist der
Menschenrechtsvertrag
mit der größten internationalen
Akzeptanz.  
 


zurück