Die Rechte der UN-Kinderrechts- konvention gelten für alle Menschen bis zum 18. Lebensjahr. (Art. 1) Jedes Kind hat das Recht auf Leben. (Art. 6)
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Etwa 30.000 Kinder sterben täglich aufgrund von Armut an Hunger und vermeidbaren Krankheiten.
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Alle Kinder haben die gleichen Rechte, Diskriminierung ist verboten. (Art. 2)
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Millionen Kinder werden in vielen Ländern benachteiligt: aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Religions- zugehörigkeit, der politischen Haltung ihrer Eltern,aus wirtschaft- lichen Gründen oder weil sie Mädchen sind.
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Die Familie ist für Kinder besonders wichtig und wird daher vom Staat besonders geschützt! (Art. 5, Art. 9, Art. 10, Art. 18) Die Staaten werden alle ihre Maßnahmen im besten Interesse des Kindes durchführen und dabei bis an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gehen. Arme Staaten erhalten Hilfe im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. (Art. 3, Art. 4)
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Bei vielen Entscheidungen werden die Interessen der Kinder "vergessen", in manchem Staatshaushalt bleibt für die Kinder nur ein Almosen übrig. Viele Staaten sitzen in der Schuldenfalle und haben keine Mittel für die Kinder. Von der Entwicklungshilfe wird nur ein kleiner Teil für die Unterstützung von Kindern verwendet - auch Deutschland verfehlt die seit Jahren vereinbarten Ziele.
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Versorgungsrechte
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Jedes Kind hat das Recht auf Gesundheitsfürsorge des Staates. (Art. 24)
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Über 11 Millionen Kinder sterben jährlich vor ihrem 5. Geburtstag an leicht behandelbaren oder vermeidbaren Krankheiten.
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Jedes Kind hat das Recht auf eine kostenlose Grundschul- ausbildung. (Art. 28)
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130 Millionen Kinder gehen nicht zur Schule, davon sind 90 Millionen Mädchen.
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Jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. (Art. 27)
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Praktisch gilt dieses Recht in vielen Ländern nur für Kinder, deren Eltern nicht arm sind. Der Staat hätte für einen Ausgleich zu sorgen.
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Partizipationsrechte
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Jedes Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Anhörung bei Angelegenheiten, die es betreffen, und auf Respektierung dieser Ansichten. (Art. 12, Art. 13, Art. 14, Art. 15, Art. 16)
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Noch immer ist die Meinung der Kinder meistens nicht gefragt - selbst dann nicht, wenn es um ihre elementaren Lebensinteressen geht.
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Schutzrechte
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Ausbeutung von Kindern durch Arbeit ist verboten. (Art.32)
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Etwa 250 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren arbeiten unter entwicklungsschädigenden Bedingungen.
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Sexueller Mißbrauch von Kindern ist verboten. (Art. 34)
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Jährlich werden 2 Millionen Jungen und Mädchen zur Prostitution gezwungen.
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Niemand unter 18 Jahren darf zum Kriegsdienst herangezogen werden, es sei denn, die Person meldet sich mit Einverständnis der Eltern freiwillig in eine reguläre Armee. Die Regierungen verpflichten sich, keine Kinder an die Front zu schicken. (Art. 38 und Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention)
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Über 300.000 Kindersoldaten sind bei Regierungstruppen oder Rebellengruppen im Kampfeinsatz. Viele von ihnen kehren nie zurück.
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Flüchtlingskinder haben das Recht auf Schutz, Hilfe und Zusammen- führung mit ihren Familien. (Art.22)
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Kinder von Flüchtlingen und unbegleitete Flüchtlingskinder sind besonders verletzlich und in vielen Ländern fast rechtlos, trotz der Genfer Flüchtlings- konvention. Auch Deutschland ist keine positive Ausnahme. Bundesregierung und Länder- regierungen lehnen es seit vielen Jahren ab, Kinder und Jugendliche gemäß der UN-Kinderrechts- konvention zu schützen und zu unterstützen und haben dies auch gegenüber der UNO offiziell in einem Vorbehalt mitgeteilt. Damit bekommen Flüchtlings- kinder keinen Zugang nach Deutschland oder werden abgeschoben.
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Damit die Staaten sich an die Konvention halten und die Kinder ihr Recht auch bekommen, wird ein Berichtssystem eingerichtet. Jeder Staat muß regelmäßig über Mängel und Fortschritte bei der Verwirklichung der Kinder- rechte berichten. (Art. 43, 44, 45)
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Die Berichte werden von den Regierungen abgegeben - und damit möglichst positiv gefärbt. Keine Regierung möchte gern durch das Komitee kritisiert werden. Eine Verbesserung könnte erreicht werden, wenn sich Kinder über Verletzungen ihrer Rechte direkt an das Komitee wenden könnten. Ein solches Individualbeschwerde- recht gibt es bisher noch nicht, wird aber von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen - darunter auch terre des hommes - gefordert.
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Fazit
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In der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Regierungen und Staaten, die elementaren Menschenrechte der Kinder zu schützen und die Kinder zu fördern. Fast alle Staaten haben diesen Vertrag völkerrechtlich gültig unterschrieben. Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein großer Fortschritt, weil sie Kindern Rechte gewährt und nicht nur aus unverbindlichen Absichts- erklärungen besteht.
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Viele Staaten halten die mit der Konvention eingegangenen Verpflichtungen nicht ein. Auch die Bundesrepublik Deutschland weigert sich in manchen Bereichen, Kindern die ihnen zustehenden Rechte zu gewähren. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von den Vereinten Nationen beschlossen und inzwischen von 191 Nationen der Erde anerkannt. Sie ist der Menschenrechtsvertrag mit der größten internationalen Akzeptanz.
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